Hinweise

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Hinweise zum Mitgliedsantrag

Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (Ersterlaubnis/Vereinswechsel, WFV Fussballverband Passantrag)

Die Satzung des SC Türkgücü Ulm e.V. erkenne ich hiermit im vollen Umfang an (Vereinswebsiteeinsehbar). Ich weiß, dass eine Abmeldung aus dem Verein nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgen kann. Die Abmeldung ist hierbei spätestens 3 Monate vorher schriftlich mitzuteilen. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag jährlich im Voraus zum 15.01. eingezogen, bei Neueintritt 3 Wochen nach Eintritt. Ein Austritt kann nur nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft jeweils zum 31. Dezember erfolgen und muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. SC Türkgücü Ulm lebt von der aktiven Mitarbeit der Mitglieder, deshalb sichere ich ihnen hiermit meine Mitarbeit bei Vereinsveranstaltungen zu. Jedes Mitglied sowie die Eltern repräsentieren unseren Verein auch nach außen, deshalb erwarten wir von jedem Mitglied/Eltern ein vorbildliches Verhalten im Sinne des Vereins.

Beiträge und Gebühren

Jahresbeitrag Erwachsener: 120 €. Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche: 90 €.

Einzugsermächtigung – SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem Abschicken des Antrags wird Folgendem zugestimmt: „Hiermit ermächtige ich den SC Türkgücü Ulm e.V. widerruflich die von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge bei Fälligkeit (zum 15.01.) zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen, bei Neueintritt 3 Wochen nach Eintritt.“

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Leistung des Beitrags zum 1. Tag des jeweiligen Monats. Eine Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn die Bezahlung per Lastschrift erfolgt. Es ist ausschließlich die jährliche Zahlweise möglich. Barzahlung oder Teilzahlung wird nicht akzeptiert. Erfolgt der Eintritt in unseren Verein im Laufe eines Jahres, so wird der Beitrag umgehend anteilig abgebucht, ansonsten wird der Jahresbeitrag im Januar des laufenden Jahres eingezogen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich. Sie muss dem Verein bis zum 30. September schriftlich vorliegen. Es kann nur einmal im Jahr gekündigt werden.

Mitteilungspflicht

Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen der Adresse, bzw. Änderungen der Bank-Verbindung dem Verein unverzüglich mitzuteilen (siehe Aufnahme – Antrag). Anfallende Mehrkosten (max. 15,00 Euro) durch fehlerhafte Anschrift und/oder fehlerhaftem Bank-Einzug hat das Mitglied zu tragen. Bei einem Zahlungsverzug bedingt durch Rücklauf der Lastschriftabbuchung werden wir nach zweimaliger Aufforderung den Beitrag über den Rechtsweg einfordern.

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